ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von Sönke Brederlow als freier Journalist, Texter & Designer

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Sönke Brederlow und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin geschlossenen Verträge. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sönke Brederlow hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Mündliche Nebenabreden haben Sönke Brederlow und der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin nicht getroffen.

2. Urheberschutz, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

2.1. Der Sönke Brederlow erteilte Auftrag ist ein Urheberdienstvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2. Sämtliche Arbeiten von Sönke Brederlow, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.

2.3. Ohne Zustimmung von Sönke Brederlow dürfen dessen Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu, sind unzulässig.

2.4. Die Werke von Sönke Brederlow dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.

2.5. Sönke Brederlow räumt dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Sönke Brederlow und der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sönke Brederlow.

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Sönke Brederlow bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Sönke Brederlow zusätzlich zu dem für die Leistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars, verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Sönke Brederlow unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.9. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sönke Brederlow nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Sönke Brederlow formale Schutzrechte wie z.B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.

2.10. Sönke Brederlow bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) und mit www.soenke-brederlow.de (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, zu nutzen und auf seine Tätigkeit für die Auftraggeberin/den Auftraggeber hinzuweisen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2.11. Bei Print-Projekten ist es Sönke Brederlow gestattet, ein Urheber-Hinweis und die www-Adresse in einer Schriftgröße von bis zu 16 pt hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft.

2.12. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt, bleibt das Recht von Sönke Brederlow, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Sönke Brederlow bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen.

3. Honorare und Fälligkeit

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber bzw. Auftraggeberin und Sönke Brederlow kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Sönke Brederlow Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.

3.2. Ist eine Vergütung auf Stundenbasis vereinbart, so wird je angefangene halbe Stunde bzw. je Tag gerechnet.

3.2. Die Anfertigung von Entwürfen sowie sämtliche andere Tätigkeiten für den Auftraggeber bzw. Auftraggeberin sind stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Sönke Brederlow Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.

3.4. Sollte ein Werk nicht zum Abschluss gebracht werden und der Auftrag beispielsweise während der Arbeiten zurückgezogen werden, so sind die bis dahin angefallenen Arbeiten vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin entsprechend dem erbrachten Aufwand zu begleichen.

3.5. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von 30 Werktagen ab Fälligkeit durch Rechnungsstellung, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben.

3.6. Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten und KSK

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z.B. Bildrechte, Schriftlizenzen etc.) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zu erstatten.

4.3. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erstattet Sönke Brederlow die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

4.4. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4.5. Die Honorare von Sönke Brederlow können unter Umständen unter die der Auftraggeberin/dem Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber hat sich selbst zu informieren, ob die Honorare gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Sönke Brederlow im Namen und für Rechnung der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers vor. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, Sönke Brederlow hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht (mindestens per E-Mail) zu erteilen.

5.2. Soweit Sönke Brederlow auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber stellt Sönke Brederlow im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten insbesondere sämtlichen Kosten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung, Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, Sönke Brederlow alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme sowie Musikstücke. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Sönke Brederlow nicht zu vertreten.

6.2. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die sie bzw. er Sönke Brederlow zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist ferner allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber Sönke Brederlow im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6.3. Für Sönke Brederlow besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.

7. Datenlieferung und Nutzung

7.1. Sönke Brederlow ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin bzw. Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zu vergüten.

7.2. Stellt Sönke Brederlow der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Sönke Brederlow vorgenommen werden.

7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber.

7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin entstehen, haftet Sönke Brederlow nicht.

8.    Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Sönke Brederlow zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin. Bei Beschädigung oder Verlust hat die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Sönke Brederlow bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrekturmuster, Produktionsüberwachung und Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Sönke Brederlow Korrekturmuster vorzulegen.

9.2. Die Produktion wird von Sönke Brederlow nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist Sönke Brederlow berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Sönke Brederlow haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.

9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Sönke Brederlow eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens drei Stück unentgeltlich zu überlassen, die Sönke Brederlow auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung & Haftung

10.1. Sönke Brederlow haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Sönke Brederlow auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

10.2. Ansprüche des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin gegen Sönke Brederlow aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1.; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10.3. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.

10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Sönke Brederlow nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Sönke Brederlow an Dritte vergibt.

10.6. Sofern Sönke Brederlow Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt Sönke Brederlow hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ab. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Sönke Brederlow zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.

10.7. Sönke Brederlow haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Sönke Brederlow ist nicht verpflichtet, Text-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.

10.8. Sönke Brederlow haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Sönke Brederlow ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese Sönke Brederlow bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Besondere Bedingungen für Webdesign

Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:

11.1. Sönke Brederlow erstellt die Website entsprechend einem von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- bzw. Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Sönke Brederlow keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z.B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten etc.) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrages und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

11.2. Sönke Brederlow gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart. Das gilt insbesondere für von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhaltselementen der Website (wie z.B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos etc.), wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (wie. z.B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen etc.).

11.3. Ist vereinbart, dass Sönke Brederlow auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z.B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions etc.) vornimmt, so wird Sönke Brederlow dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Sönke Brederlow nicht verantwortlich.

11.4. Nach Fertigstellung überträgt Sönke Brederlow die Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, z.B. durch Heraufladen der Daten auf den von der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3.). Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.

11.5. Sönke Brederlow ist nicht verpflichtet, der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der verwendeten Tools solcher von Sönke Brederlow programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber zu vergüten.

12. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO

Sönke Brederlow erhebt Daten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Sönke Brederlow über die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber kann Sönke Brederlow dazu unter info[at]soenke-brederlow.de oder Lülsdorfer Straße 155, 51143 Köln erreichen. Der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist Köln.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Gerichtsstand ist Amtsgericht Köln, sofern die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb ihres bzw. seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Sönke Brederlow ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zu klagen.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126 b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt. 14.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.